Absolutes Jagdverbot im gesamten Stadtgebiet erlassen

In unserer Oderstadt wurden in dieser Woche 13 neue ASP-Positivbefunde festgestellt. Um die „Versprengung“ von infiziertem Schwarzwild zu vermeiden, ist eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung in Kraft getreten, welche ein absolutes Jagdverbot im gesamten Stadtgebiet (Sperrzone II sowie Kerngebiet 1 und 2) beinhaltet. Hinzu kommt ein Nutzungsverbot der land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den Kerngebieten. Die mobilen Zäune entlang der B112 werden zeitnah durch Festzäune ersetzt, die den Kriterien der Wildschweinabwehr entsprechen. Solch ein Zaun wird ebenfalls nahe der B87 entstehen, um eine feste Wildschweinbarriere Richtung Westen zu schaffen. Erst wenn diese Barriere vollständig geschlossen ist, kann das Jagdverbot aufgehoben werden, wie die Stadtverwaltung soeben mitteilte.

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