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In Brandenburg werden am Freitag weitere Corona-Maßnahmen gelockert. In Gaststätten ist der Besuch für Geimpfte und Genesene, aber auch für Ungeimpfte mit negativem Corona-Test (3G) möglich. Für Hotels gilt ebenfalls die 3G-Regel, nicht mehr 2G. In Kinos und Theatern ist drinnen wie draußen ein Zutritt auch mit Test (3G-Regel) möglich.
Diskotheken und Clubs können mit 2G plus – also für Geimpfte und Genesene mit Booster oder zusätzlichem Test – wieder öffnen. Das gilt auch für Festivals. In Sporthallen, Schwimmbädern und Fitnesscentern ist drinnen die 3G-Regel vorgesehen, nicht mehr 2G. Draußen ist für alle Sportarten dann kein Nachweis mehr nötig.
Hintergrund ist die stabile Lage in Krankenhäusern trotz einer weiter hohen Sieben-Tage-Inzidenz. Die neue Eindämmungsverordnung gilt bis einschließlich 19. März.
Geschrieben von: MK
Brandenburg Coronavirus COVID-19 Lockerungen
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