Die Brandenburger Landesregierung verlängert um weitere vier Wochen die Infektionsschutz-Verordnung. Damit gelte weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr, beschloss das Kabinett am Dienstag.
Auch die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sei weiter vorgeschrieben. Die verlängerte Verordnung gilt nach den Angaben bis einschließlich 23. Juni.
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