Oberstes Verwaltungsgericht in Polen bestätigt Stopp des Oderausbaus

Ausbauarbeiten auf polnischer Seite der Oder bei Frankfurt.

Das Oberste Verwaltungsgericht in Polen hat die Genehmigung des Oder-Ausbaus vorläufig aufgehoben und damit den Beschluss des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts in Warschau aufgrund der Klage der Umweltorganisationen bestätigt.


Zwar liegt die Begründung der heutigen Entscheidung noch nicht vor, das Oberste Verwaltungsgericht hat den Beschluss jedoch gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei der Umweltverbände bestätigt.

Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR)

Das Ergebnis des Gerichtsbeschlusses ist ein großer Erfolg für die natürliche Vielfalt der Flusslandschaft Oder und auch für die Menschen am naturnahen Strom, die schon heute mit den Auswirkungen der Klimakrise wie Dürre und Niedrigwasser konfrontiert sind. Die Bauarbeiten auf polnischer Seite müssen nun unverzüglich gestoppt werden.

Florian Schöne, Geschäftsführer des DNR


Der jetzige Gerichtsbeschluss sieht vor, dass der Bescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 nicht vollstreckt werden darf. Entsprechend darf auch bis zur Änderung des Umweltbescheids oder der Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht weiter ausgebaut werden.


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