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91.7 ODERWELLE Frankfurts Stadtradio
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Energiewende in Frankfurt (Oder): Zwischen Wärmeversorgung und Widerstand in Güldendorf 91.7 ODERWELLE
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Ein Supermarkt zieht um: Sven Habermann im Sonntagsbrunch der Oderwelle 91.7 ODERWELLE Sonntagsbrunch
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Nach CSD-Anschlag in Berlin: Theologe René Pachmann ruft zu Zusammenhalt und Menschlichkeit auf 91.7 ODERWELLE
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Schrade im Oderwelle-Sonntagsbrunch: „Jetzt muss wieder Sacharbeit im Mittelpunkt stehen“ 91.7 ODERWELLE
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Kleistforum feiert 25 Jahre: Rückblick, Ausblick und die Seele eines Hauses 25 Jahre Kleistforum: Ein Rückblick und Ausblick mit Florian Vogel
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FC Union Frankfurt vor schwieriger Auswärtsaufgabe in Fürstenwalde FC Union Frankfurt (Oder) Spieler Gero Köhler im Gespräch mit der Oderwelle
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El Kellerico steht bevor!
© Foto: Stadtwerke Frankfurt (Oder)
Die Energie von hier: die Stadtwerke Frankfurt (Oder)
In den letzten Tagen haben erneut Kunden der Stadtwerke – von dubiosen Haustürbesuchen und Telefonanrufen berichtet. Die vermeintlichen „Drücker“
versuchen dabei den Anschein zu erwecken, Mitarbeiter der Stadtwerke Frankfurt (Oder) zu sein und den Kunden einen ganz besonderen Tarif anzubieten. Es ist auch schon vorgekommen, dass erzählt wurde, Frankfurt (Oder) würde nicht mehr zum Vertriebsgebiet der Stadtwerke gehören und wer nicht schnellstmöglich einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen unterschreiben würde, erhalte bald keinen Strom und kein Erdgas mehr. Diese Aussagen entbehren jeder Grundlage und sind nicht wahr.


Die Stadtwerke raten deshalb: Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung, verlangen Sie grundsätzlich den Dienstausweis und rufen Sie im Zweifel die Stadtwerke an. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und prüfen Sie Angebote und Vertragsbedingungen gründlich.
Wer dennoch einen Vertrag an der Haustür oder in der Wohnung unterschrieben hat und nun Zweifel bekommt, dem steht auch nach Unterzeichnung ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zur Seite. In ungewöhnlichen Situationen, z.B. bei Vertragsschluss in der Wohnung, räumt der Gesetzgeber dem Kunden eine nachträgliche Bedenkzeit ein. Die gesetzliche Frist von 14 Tagen beginnt erst zu laufen, sofern der Kunde hierüber ordnungsgemäß belehrt wurde. Oft informieren dubiose Anbieter hierüber nicht ordnungsgemäß. Der Widerruf ist dann an die Anschrift des neuen Anbieters zu senden. Diese ist in der Regel der überlassenen Vertragskopie zu entnehmen.
Geschrieben von: MK
today13. Oktober 2026 836 53
today30. September 2026 2603 45
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