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Die Brandenburger Landesregierung will den Landkreisen und kreisfreien Städten voraussichtlich noch in dieser Woche eine Empfehlung für ihre Regelungen zur Corona-Quarantäne geben. Die Gesundheitsämter sollten darüber informiert werden, auch mit Hinweisen für eine einheitliche Umsetzung, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, am Donnerstag in Potsdam. Dafür seien klare Vorgaben des Bundes als Rechtsgrundlage notwendig. Bund und Länder hatten die Quarantäne-Neuregelungen in der vergangenen Woche vereinbart. Der Bundestag wollte am Donnerstag darüber entscheiden, der Bundesrat will es am Freitag.
Die Quarantäne soll verkürzt werden, auch damit Krankenhäuser und andere Einrichtungen trotz einer Omikron-Welle genug Personal haben. Danach müssen Kontaktpersonen nicht in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, seit weniger als drei Monaten doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder seit weniger als drei Monaten genesen sind. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich mit PCR- oder Antigentest freitesten, Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen nur mit PCR-Test und ohne Symptome seit mindestens 48 Stunden. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person strikte Quarantäne von 14 Tagen.
Die Brandenburger Landeshauptstadt Potsdam geht in ihren neuen Quarantäneregeln über die Bund-Länder-Vereinbarung hinaus. Weil vor allem unter Kinder und Jugendlichen in den vergangenen Tagen viele Neuinfektionen festgestellt worden seien, könnten sich Kinder als Kontaktpersonen erst nach sieben statt fünf Tagen freitesten.
Geschrieben von: MK
Brandenburg Corona-Quarantäne Gabriel Hesse
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