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Maskenpflicht auch weiterhin bei der SVF
Die Brandenburgerinnen und Brandenburger müssen auch in den nächsten Wochen eine Maske in öffentlichen Bussen und Bahnen tragen. Das Kabinett beschloss am Dienstag eine neue Infektionsschutzverordnung, die die aktuellen Basismaßnahmen bis 28. Oktober verlängert.
Ausnahmen der Maskenpflicht im Nahverkehr gelten für Kinder unter sechs Jahren sowie Gehörlose und Schwerhörige. Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich müssen sich weiter auf das Coronavirus testen lassen, wenn sie nicht vollständig geimpft beziehungsweise nachweislich genesen sind.
Die Landesregierung kann bei Bedarf aber schärfere Regeln beschließen. Dafür hat der Bund die rechtliche Grundlage geschaffen. Möglich wäre etwa eine Maskenpflicht in Gaststätten und Läden. Dies hält die Landesregierung derzeit aber nicht für notwendig.
«In den Krankenhäusern ist die Corona-Lage noch überschaubar, deswegen halten wir vorerst an den bisherigen Basismaßnahmen fest», erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). «Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei.» Sie empfahl das Tragen einer Maske in öffentlich zugänglichen Räumen mit Publikumsverkehr, um sich und andere vor Infektionen zu schützen, dazu regelmäßiges Lüften und das Achten auf Hygiene.
Die Warnampel als Grundlage für mögliche schärfere Corona-Regeln ändert sich. Im Zentrum steht die Lage in Krankenhäusern. Für die Sieben-Tage-Inzidenz gibt es keinen Schwellenwert mehr, da die Corona-Varianten unterschiedliche Krankheitsbelastungen hervorrufen.
Ein neuer Indikator ist der Anstieg der Zahl der Covid-19-Patienten in Krankenhäusern mit einem Schwellenwert von 1000. Für die Zahl neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 je 100 000 Einwohner in einer Woche liegt der Warnwert künftig höher: zwischen 7 und 10 statt zwischen 3 und 6. Hinzu kommt der Anteil freier Intensivbetten mit einem Warnwert zwischen 12 Prozent und 15 Prozent. Bisher wird der Anteil der mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten ausgewiesen.
Geschrieben von: MK
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