Brandenburg zieht die Notbremse – die neuen Corona-Regeln

Die Corona-Neuinfektionen erreichen Höchststände, deshalb gelten ab Montag schärfere Regeln. Die rot-schwarz-grüne Koalition tritt in Brandenburg auf die Bremse, die 2G-Regel wird für weite Bereiche eingeführt. Was gilt wo?

Wer nicht geimpft ist, muss sich in Brandenburg ab Montag auf mehr Schwierigkeiten einstellen. Allerdings sind nicht alle Bereiche des Alltags davon betroffen. Angesichts von Rekordwerten bei der Zahl neuer Corona-Infektionsfälle hat die Brandenburger Landesregierung die Notbremse gezogen, aber keinen Lockdown verhängt.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach von einer Notfallsituation. Das sind die neuen Regeln ab Montag (15. November), die vorerst bis zum 5. Dezember gelten.

Was ändert sich, wenn ich einkaufe?

Beim Besuch im Supermarkt, bei der Bank, der Post oder dem Kaufhaus ändert sich nichts. Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss ebenso weiter eingehalten werden wie die Maskenpflicht. Eine Corona-Testpflicht oder ein Zutritt nur für Genesene und Geimpfte wird im Einzelhandel nicht eingeführt.

Kann ich noch mit negativem Test in die Gaststätte gehen?

Das kommt auf die Gaststätte an. Grundsätzlich führt Brandenburg die 2G-Regel – geimpft oder genesen – in der Gastronomie ein. Dann ist nur noch der Zutritt möglich mit Impfung, Genesung, als Kind bis zum 12. Geburtstag und – als Ausnahme – für Jugendliche bis zum 18. Geburtstag mit negativem Test. Die Beschäftigten müssen bei Kundenkontakt geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen Test vorlegen und Maske tragen. Die Regel gilt aber nicht für Imbisse mit Außer-Haus-Verkauf, Mensen, Kantinen sowie Rast- und Autohöfe.

Gilt die 2G-Regel auch für Hotels und Ferienwohnungen?

Für Hotels und Pensionen wird der Zutritt mit Einführung von 2G verschärft. In Ferienwohnungen und Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Charterbooten ist die Übernachtung mit negativem Test aber möglich. Die Übernachtung in Hotels und Pensionen ist so auch möglich im Zuge einer medizinischen Behandlung, zur Wahrnehmung des Sorgerechts und wegen des Besuchs schwer erkrankter Kinder oder Sterbender.

Was ändert sich in den Schulen?

Zuletzt stieg die Zahl positiv getesteter Schülerinnen und Schüler um mehr als das Doppelte im Vergleich zur Vorwoche. Vier Schulen sind nach Angaben des Bildungsministeriums vom Freitag ganz geschlossen. Ab Montag müssen alle Schülerinnen und Schüler zum besseren Schutz eine Maske tragen, also auch wieder die Erst- bis Sechstklässler. Drei statt zwei Corona-Tests pro Woche sind dann Pflicht. Im Hort gilt die Maskenpflicht ab dem sechsten Geburtstag.

Kann ich einen runden Geburtstag weiter größer feiern?

Für private Feiern ändert sich in der neuen Eindämmungsverordnung nichts. Bis zu 50 Leute können zuhause oder in angemieteten Räumen zusammen feiern, im Freien bis zu 100. Wer geimpft oder genesen ist, zählt für die Obergrenze nicht mit. Wer in einer Gaststätte feiert, muss aber die 2G-Regel beachten. Für Volksfeste gilt die 3G-Regelung, das heißt geimpft, genesen oder negativ getestet.

Was ist mit dem Besuch von Theater, Kino und Museum?

Für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Spielbanken, Spielhallen, Freizeitbäder, Saunen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge ist die 2G-Regel ab Montag Pflicht – wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dann draußen bleiben. Unter 18-Jährige dürfen mit negativem Test rein. Museen fallen nicht unter die neue Regelung.

Gibt es neue Einschränkungen beim Sport?

Der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene gilt für Erwachsene bei Kontaktsport wie etwa Fußball oder Volleyball in Sporthallen. Generell darf man aber Sport in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern auch treiben, wenn man einen negativen Test vorlegt.

Wird kontrolliert, ob ich die Regeln einhalte?

Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat strenge Kontrollen angekündigt. Wie bereits vor einem Jahr soll es gemeinsame Kontrollen von Polizei und den kommunalen Behörden geben.

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