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Claus Junghanns begrüßt polizeiliches Vorgehen gegen Verantworliche der illegalen Aufzüge in Frankfurt (Oder) MK
Nachdem sich die Stadt Frankfurt (Oder) eine Woche nach der ersten großen Versammlung der sogenannten „Spaziergänger“ dazu nicht äußern wollte, spricht nun der Dezernent für Ordnung und Sicherheit, Claus Junghanns (CDU) mit der Oderwelle.
Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung garantiert jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, die eigene Meinung frei zu äußern. Dazu gehört auch das Recht, sich zu versammeln und Demonstrationen durchzuführen. Diese sind aber entsprechend dem Versammlungsgesetz mindestens 48 Stunden zuvor bei der Polizei anzumelden. Die sogenannten „Spaziergänge“ sind eindeutig Protestversammlungen gegen Corona-Schutzmaßnahmen und als solche im Sinne des Versammlungsgesetzes anmeldepflichtig so Junghanns.

„Wer also eine solche öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt, macht sich strafbar“
Claus Junghanns, Bürgermeister Frankfurt (Oder)
Weiter sagte der Dezernent für Ordnung und Sicherheit: „Wir müssen feststellen, dass die Verantwortlichen bewusst auf die Anmeldung dieser Versammlungen bei den zuständigen Behörden verzichten und sich stattdessen anonym in Chat-Gruppen organisieren, um sich den Auflagen der Behörden zu entziehen. Für die Ordnungskräfte wird es dadurch unmöglich, den Schutz solcher Versammlungen zu planen und gegebenenfalls notwendige Auflagen zu prüfen. Ich begrüße daher die Ankündigung der Polizei, rechtlich gegen die Verantwortlichen und Teilnehmenden dieser Aktionen vorzugehen und rufe die Bürgerinnen und Bürger auf, sich nicht an solchen illegalen Aufzügen zu beteiligen. Denn leider müssen wir feststellen, dass unter den Demonstrierenden auch Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung befinden, die diesen Protest für ihre Zwecke instrumentalisieren.“
Die Oderwelle war am Montag LIVE vort Ort…
Geschrieben von: MK
Claus Junghanns Corona-Auflagen Frankfurt (Oder) Spaziergang Spaziergänger Versammlungsrecht
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