Jährlich eine Million Euro zusätzlich für Frauenhäuser

Das Land Brandenburg stockt die Mittel zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt deutlich auf. Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 steht jährlich knapp eine Million Euro zusätzlich für die Förderung von Frauenhäusern im Land zur Verfügung. Damit steigt die Gesamtfördersumme pro Jahr von rund zwei auf drei Millionen Euro – ein Plus von 50 Prozent. Grundlage ist die neue Richtlinie des Frauenministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder im Land Brandenburg.

Erstmalig werden darin auch finanzielle Anreize gesetzt, die Einrichtungen zum Verzicht auf die Erhebung von Nutzungsentgelten bewegen sollen.

Frauenhäuser sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei Gewalterfahrung. In Brandenburg gibt es derzeit 24 dieser Einrichtungen, im Jahr 2022 wurden dort insgesamt 464 Frauen und 585 Kinder aufgenommen.

Frauenministerin Ursula Nonnemacher (B’90/Grüne): „Gewalt gegen Frauen ist in Brandenburg nach wie vor ein großes Problem. Wir verfügen landesweit über ein gut organisiertes Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen, in denen von Gewalt betroffene Frauen niedrigschwellig Hilfe, Beratung und Schutz finden. Zur Sicherung und zur Ausweitung dieser auch in sozialer Hinsicht enorm wichtigen Angebote erhöht das Land nun die finanzielle Förderung deutlich“.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (B'90/Grüne) im Gespräch mit der Oderwelle.

Damit verbunden ist die klare und unmissverständliche Botschaft: Häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder werden wir niemals tolerieren!“

Frauenministerin Ursula Nonnemacher (B’90/Grüne)

Die neue Richtlinie ermöglicht die Förderung von anteiligen Personal- und Sachausgaben von qualifizierten Zufluchts- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, zum Beispiel Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen oder ambulante Beratungsangebote. Empfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die das Geld dann an die Trägerinnen und Träger der Einrichtungen bzw. Angebote weitergeben. Um die Förderung zu erhalten, muss ein kommunaler Eigenanteil von 40 Prozent geleistet werden.

Der Höchstbetrag der jährlichen Gesamtförderung des Landes beträgt nunmehr exakt 2.994.800 Euro. Je Kreis bzw. kreisfreier Stadt kann ein jährlicher Sockelbetrag von 78.000 Euro für die Finanzierung ihrer Frauenhäuser und weitere 55.000 Euro für zusätzliche Personalbedarfe gewährt werden.

Neu ist: Künftig können pro Kreis und kreisfreier Stadt jährlich weitere 17.000 Euro als Pauschalbetrag sowie 2.400 Euro pro vorgehaltenem Familienzimmer bzw. Raum je Einrichtung bewilligt werden. Diese Mittel werden aber nur dann gewährt, wenn die jeweilige Einrichtung keine Nutzungsentgelte erhebt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Nutzung der Frauenhäuser allen von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern zu ermöglichen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation.

Nonnemacher: „Es darf nicht sein, dass nur Schutz bekommt, wer in der Lage ist, dafür Geld zu bezahlen. Daher haben wir mit der neuen Förderrichtlinie finanzielle Anreize für all jene Frauenhäuser gesetzt, die Nutzungsentgelte erheben. Der erhöhte Förderanteil soll die so entstandenen Defizite ausgleichen und eine auskömmlichere Finanzierung ermöglichen. Wenn es uns gelingt, Nutzungsentgelten im Brandenburger Frauenhilfesystem komplett abzuschaffen, würde Brandenburg einen großen Schritt in Richtung Istanbul-Konvention machen.“

Die neue Richtlinie soll außerdem eine bessere Bezahlung der Frauenhaus-Mitarbeiterinnen ermöglichen, da Tarifanpassungen ausgeglichen werden können. Da der Zeitrahmen künftig über eine jährliche Förderung hinausgeht, sollen die Einrichtungen zudem mehr Planungssicherheit bekommen und deren bürokratischer Aufwand verringert werden.

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