Keine Genehmigungen für Osterfeuer in Frankfurt (Oder)

Brauchtums- und sonstige Lagerfeuer, bei denen die Höhe sowie der Durchmesser des Brennstoffhaufens mehr als einen Meter beträgt, werden bis auf Weiteres untersagt. Wie die Stadt Frankfurt (Oder) heute mitteilte, dienen öffentliche und private Veranstaltungen mit Brauchtumsfeuer insbesondere der geselligen Zusammenkunft mit einer Vielzahl von Menschen. Dies wolle man aufgrund der aktuell kritischen Situation in der Coronakrise vermeiden.

Das Amt für Ordnung und Sicherheit hat daher in Absprache mit dem Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen entschieden, dass Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers sowie eines öffentlichen oder privaten Lagerfeuers vorübergehend nicht erteilt werden können. Eine Ansteckungsgefahr mit dem Virus SARS-CoV-2 ist hier nicht auszuschließen. Zudem kann auch die Abstandseinhaltung zwischen den beteiligten Personen nicht garantiert werden.

Wenngleich insbesondere Brauchtumsfeuer (u.a. auch die Osterfeuer) zur Traditionskultur der Stadt gehören, überwiegt der Gesundheitsschutz der Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber der Durchführung solcher Veranstaltungen, so die Stadtverwaltung.

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