Neue COVID-19 Eindämmungsmaßnahmen in Polen

Die Stadtbrücke in Frankfurt (Oder)

Ab heute treten in Polen neue COVID-19 Eindämmungsmaßnahmen in Kraft. Die wichtigste Änderung bezieht sich auf die Beschränkungen von zugleich anwesenden Personen in Bars, Restaurants, Hotels, Kinos, Theatern, bei Konzerten und sonstigen Kulturangeboten sowie während Veranstaltungen auf geschlossenen Sportplätzen und unter freiem Himmel sowie auch in sakralen Räumlichkeiten. Es dürfen in diesen Räumlichkeiten nicht mehr als 30 Prozent der Plätze belegt werden. Die nachweislich gegen COVID-19 geimpften Personen werden bei diesen Reglementierungen jedoch nicht berücksichtigt, sofern ein Impfnachweis vorliegt.

Diskotheken, Clubs und sonstige Tanzflächenangebote werden geschlossen. Ausgenommen ist die Silvesternacht (dann aber auch nur für bis zu 100 anwesende Personen) .

Von Montag, 20. Dezember 2021 bis zum Sonntag, 9. Januar 2022 wird in allen Grundschulen und weiterführenden Schulen Fernunterricht durchgeführt. Die Kinderkrippen und Kitas arbeiten nach bisherigen Regelungen. Hochschulen entscheiden autonom über die Einführung des Fernunterrichts.

Für alle Haushaltsangehörigen einer mit COVID-19 infizierten Person (einschließlich Geimpften und Genesenen) wird die Testpflicht eingeführt (Antigentest). Andernfalls gilt die Quarantänepflicht ebenso für Geimpfte und Genesene.

Weiterhin gilt in öffentlich zugänglichen Räumen die Maskenpflicht. Zulässig sind ausschließlich OP-, FFP2- oder FFP3-Masken.

Für Einreisende aus den EU-Mitgliedstaaten, den Schengen-Mitgliedstaaten sowie der Türkei gilt die Quarantänepflicht.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten für:

  • Geimpfte (Impfnachweis auf Polnisch oder Englisch),
  • Genesene (Genesenennachweis auf Polnisch oder Englisch),
  • Getestete (negatives Testergebnis [PCR- oder Antigentest] nicht älter als 48 Stunden, auf Polnisch oder Englisch),
  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung von geimpften oder negativ getesteten Erwachsenen einreisen,
  • andere Personen (Transportpersonal etc.)

Bei Einreise aus den genannten Ländern per Luftverkehr gilt eine Anmeldepflicht:  www.gov.pl

Weiterführende Informationen bietet das Portal der polnischen Regierung: www.gov.pl

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