Staatsanwaltschaft will schnelle Verfahren gegen Kohlekraft-Gegner

Das Kohlekraftwerk Jänschwalde in der Lausitz

Nach einer Blockadeaktion auf dem Gelände des Braunkohlekraftwerkes Jänschwalde will die Staatsanwaltschaft Cottbus ein schnelles Verfahren gegen zwei Beteiligte führen, die nach wie vor ihre Namen nicht nennen wollen. Das teilte das Amtsgericht Cottbus am Freitag mit. Eine Gruppe von Klimaaktivisten war am 19. September auf das Gelände des Kraftwerks eingedrungen, hatte sich an Gleisen festgekettet und Kohleförderanlagen besetzt. Der Betreiber Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter.

Den Aktivisten wird unter anderem Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Zwei Beteiligte, eine Frau und ein Mann, sitzen nach wie vor in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Gerichts weigern sie sich weiterhin, Angaben zu ihrer Person zu machen. Die Staatsanwaltschaft will gegen sie ein beschleunigtes Verfahren führen – es wird beispielsweise angewendet, wenn die Beweislage klar ist. Dabei kann unmittelbar eine Hauptverhandlung angesetzt werden, es darf maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst gegen 17 Personen Haftbefehl beantragt, weil sie ihre Identität nicht preisgeben wollten. 15 von ihnen machten dann aber doch noch nach und nach Angaben zu ihrer Person und kamen anschließend frei.

© 91.7 ODERWELLE mit Material von dpa

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