Stübgen: Demonstrationen müssen angemeldet werden

Archiv: Innenminister Michael Stübgen (CDU) im Gespräch mit der Oderwelle.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat verteidigt, dass auch Demonstrationen wegen der hohen Corona-Infektionszahlen auf maximal 1000 Teilnehmer begrenzt werden. «Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität», sagte Stübgen am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Brandenburger Corona-Eindämmungsverordnung in der Staatskanzlei. «Massenansammlungen über 1000 Personen sind nicht verantwortbar.» In Cottbus hatten nach Angaben der Polizei am vergangenen Samstag 3500 Menschen zu einer Anti-Corona-Demo teilgenommen.

Bei den Demonstrationen müssen auch Masken getragen und der Mindestabstand eingehalten werden, anderenfalls droht ein Bußgeld bis zu 500 Euro. Damit werde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht außer Kraft gesetzt, betonte der Innenminister. Allerdings müssten Versammlungen rechtzeitig bei der Polizei angemeldet werden, auch damit diese einen sicheren Verlauf gewährleisten könne. Die Polizei werde dabei das geltende Recht durchsetzen. «Und wer das Demonstrationsrecht missbraucht, um Drohungen oder Gewalt gegen Personen oder Sachen auszuüben, wird die klare Reaktion des Rechtsstaats spüren.»

Allein vom 7. bis 13. Dezember hatte die Polizei 70 Demonstrationen gegen die Corona-Politik gezählt, davon war etwa die Hälfte nach ihren Angaben nicht angemeldet. In diesen Fällen wurden Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gestellt.

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