Geschäfte in Frankfurt (Oder) dürfen an den Sonntagen 5. und 19. Dezember 2021 doch nicht öffnen. Aufgrund der entfallenden Weihnachtsmärkte in der Innenstadt und dem Stadtteil Nord ist die Grundlage „besonderer Ereignisse“ im Sinne des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) nicht mehr gegeben. Für viele Unternehmer sind die verkaufsoffenen Sonntage vor Weihanchten eine wichtige Einnahmequelle. Einige Einzelhändler befürchten, dass erneut die Online-Händler von der Absage der verkaufsoffenen Sonntagen profitiert.