Weihnachtsmärkte in Brandenburg greifen auf GEMA-freie Musik zurück

Um GEMA-Gebühren zu umgehen, soll auch auf dem Potsdamer Weihnachtsmarkt in diesem Jahr nur GEMA-freie Musik gespielt werden. «Wir haben die Musik schon vor Jahren gekauft», sagte ein Sprecher der AG Innenstadt am Mittwoch. Die Titel seien nach Rücksprache mit der Verwertungsgesellschaft auch als GEMA-frei bestätigt worden. Ein Ensemble habe die Aufnahmen speziell für den Weihnachtsmarkt arrangiert.

Mehrere Veranstalter in der Mark hatten angekündigt, wegen gestiegener Lizenzgebühren nur Musik zu spielen, für die die Gema keine Rechnung stelle. Zu der Riege der Märkte zählt unter anderem der Weihnachtsmarkt in Brandenburg (Havel). Wer dort modernere Weihnachtslieder wie «Jingle Bells» oder «Last Christmas» erwarte, werde enttäuscht, kündigte der Sprecher der AG Innenstadt an. Dafür würden Versionen von «Stille Nacht», «Oh du Fröhliche» oder «Oh Tannenbaum» zu hören sein.

Bundesweit hatten mehrere Städte über gestiegene Rechnungen von der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA geklagt. Nach Angaben der GEMA waren im vergangenen Jahr etwa 35 Städte von deutlich erhöhten Rechnungen betroffen gewesen.

An den Tarifen und Gebühren der Musikverwertungsgesellschaft habe sich in den vergangenen Jahren nichts geändert, heißt es von der GEMA. Man berücksichtige bei den Berechnungen die gesamte Veranstaltungsfläche. In der Vergangenheit wurde die Musik auf Basis der von den Kundinnen und Kunden gemeldeten Nutzungsflächen lizenziert, heißt es von der GEMA. Nach der Corona-Pandemie seien jedoch bei Nachmessungen der Fläche zum Teil deutliche Diskrepanzen festgestellt worden. Es handele sich daher nicht um neue Tarife, sondern um eine konsequente Anwendung der bestehenden Tarife.

In Potsdam entspräche die Veranstaltungsfläche dem Luisenplatz und der Brandenburger Straße. «Wir hätten somit Kosten von wahrscheinlich etwa 20 000 Euro», mutmaßte der Sprecher der AG-Innenstadt.

In Frankfurt (Oder) wurden bisher immer GEMA-pflichtige Musiktitel auf dem Weihnachtsmarkt gespielt.

Hintergrund
Die Schutzfrist bei Musiktiteln beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin und erlischt zum Ende (31.12.) des 70. auf das Todesjahr folgenden Kalenderjahres. Traditionelle Musiktitel, wie beispielsweie «Oh du Fröhliche» oder «Oh Tannenbaum» sind von daher GEMA-frei.

© 91.7 ODERWELLE mit Material von dpa

WP Radio
WP Radio
OFFLINE LIVE
WP-Backgrounds Lite by InoPlugs Web Design and Juwelier Schönmann 1010 Wien