Weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen in Brandenburg

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD)

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke hat am Freitagnachmittag gemahnt, dass – trotz der Lockerungen – Kontakte auch weiterhin auf das nötigste reduziert werden sollten. Außerdem seien Hygiene- und Abstanderegeln weiterhin einzuhalten. Die Details der neuen Regelungen sehen wie folgt aus:

▪️ Straßen und Wege dürfen wieder ohne Einschränkungen genutzt werden.

▪️ Es darf ein zweiter Haushalt im öffentlichen Raum, aber auch zuhause getroffen werden.

▪️ Öffentliche Spielplätze werden wieder ab diesen Samstag uneingeschränkt geöffnet.

▪️  Erzieher*innen können sich mit mehreren Kindern auf Spielplätzen oder Parks aufhalten.

▪️  Ab dem 18. Mai: Kitas, Horte und Krippen wird es wieder erlaubt, mehr Kinder in einer Gruppe zu betreuen.

▪️ 800m² Meter-Regel im Verkauf wird aufgehoben. Die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen entfallen.

▪️ Bildungsangebote bis zu 5 Teilnehmer sollen wieder ermöglicht werden. Darunter auch der praktische Unterricht in Fahrschulen, Flugschulen und ähnlichen Einrichtungen. Darunter fällt auch private Nachhilfe, Instrumentalunterricht an Musikschulen oder durch selbständige Musikpädagoginnen und -pädagogen sowie der Unterricht an sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen und Volkshochschulen.

▪️ Autokinos dürfen für den Publikumsverkehr öffnen.

▪️ Der Betrieb von Behinderten-Werkstätten ist zulässig.

▪️ ab 15. Mai: Restaurants und Kneipen (die Essen anbieten) dürfen wieder von 6-22 Uhr öffnen. Eine „warmgemachte Bockwurst“ reicht dazu beispielsweise aus. Gäste können sowohl draußen als auch drinnen bedient werden. Möglichkeiten zur „Kontaktnachverfolgung“ werden dringend empfohlen.

▪️  Fußpflege, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoostudios, Sonnenstudios oder Massagesalons dürfen wieder öffnen, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt. Kunden und Beschäftigte müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

▪️ kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist erlaubt, wenn er im Freien stattfindet. Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Freibädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen ist weiter untersagt. Ausnahmen sind unter Umständen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt zu klären.

▪️ ab 25. Mai: touristische Vermietung von Hotelzimmern wieder uneingeschränkt möglich. Ebenso touristische Angebote, wie beispielsweise Schifffahrten.

▪️  Erlaubt ist ab 15. Mai auch wieder das Übernachten auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, in Ferienwohnungen und Ferienhäusern, sofern diese über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Damit ist auch Dauercamping wieder möglich. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen bleiben geschlossen.

▪️  Die Beschränkungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern werden gelocker. Patienten und Bewohner können Besuch von einer Person bekommen.

▪️ Gottesdienste, Eheschließungen und Jugendweihen sind bis zu 50 Teilnehmern möglich.

Bei allen Regelungen ist notwendig, dass die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln sichergestellt wird.

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