Keine Böllerverbotszonen in Brandenburgs Städten geplant

Das Knallen und Böllern gehört für viele zur Silvesternacht dazu.

Anders als Berlin wollen viele Städte Brandenburgs dieses Silvester keine Böllerverbotszonen erlassen. Dennoch darf nicht überall nach Herzenslust geknallt werden. Von Christian Bark

Während es dieses Jahr an Silvester im Nachbarland Berlin drei sogenannte Böllerverbotszonen geben soll, sind in vielen Brandenburger Kommunen bisher keine solchen Einschränkungen geplant. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.

«Aktuell sind bei uns keine Verbotszonen vorgesehen», sagte Potsdams Stadtsprecherin Christine Homann. Im vergangenen Jahr hatte die Landeshauptstadt ein stadtweites Böllerverbot erlassen, 2020 eines für bestimmte Treffpunkte. «Rechtliche Grundlage war das Infektionsschutzgesetz», sagte Homann. Damit habe verhindert werden sollen, dass sich mehrere Menschen an Orten versammeln und sich mit Corona anstecken. Ein im vergangenen Jahr geltendes Feuerwerksverkaufsverbot habe darüber hinaus dafür sorgen sollen, dass es weniger Verletzte durch Unfälle mit Sprengkörpern gibt und somit die Krankenhäuser entlastet werden konnten.

Auch in anderen Städten sind Böllerverbotszonen aktuell kein Thema. «Bei uns gab es in der Vergangenheit keine Böllerverbotszonen. Auch für diesen Jahreswechsel ist das nicht vorgesehen», sagte etwa Eike-Kristin Fehlauer, Sprecherin der Stadt Oranienburg (Oberhavel). Das gilt auch für die Städte Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) und Frankfurt (Oder).

Abgesehen von Böllerverbotszonen bietet die erste Verordnung des bundesweit geltenden Sprengstoffgesetzes den rechtlichen Rahmen für festgeschriebene Orte, an denen das Knallen und Böllern ohnehin tabu ist. «Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten», heißt es dort.

Das gilt der Potsdamer Stadtsprecherin zufolge natürlich auch in Potsdam. «Es gab die üblichen, also in jedem Jahr geltenden Verbotszonen im Umfeld von Gesundheitseinrichtungen, Seniorenheimen und Tierparks», sagte zudem Jan Gloßmann, Sprecher der Stadt Cottbus. Dabei gehe es um den Schutz der Patienten, der Bewohner, der Beschäftigten, der jeweiligen Gebäude sowie des Tierbestandes.

Stadtsprecherin Homann verweist im Übrigen darauf, dass es für Feuerwerk und Böllerei nur ein schmales Zeitfenster gebe. So heißt es im Sprengstoffgesetz: «Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben». In der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember gelte das nur für Inhaber einer speziellen Erlaubnis beziehungsweise eines speziellen Befähigungsscheines.

© 91.7 ODERWELLE mit Material von dpa

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