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Brandenburg verschärft ab diesem Montag die Corona-Testpflicht für Volksfeste, Fußballspiele und Open-Air-Kino im Freien, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 20 liegt. Das war am Sonntag – außer in Frankfurt (Oder) – in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Fall. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger müssen sich nun schon testen lassen, wenn die Besucherzahl bei über 500 liegt und nicht erst bei über 750 – falls man noch nicht geimpft oder genesen ist. Für Vereinssitzungen oder ähnliche Veranstaltungen in Innenräumen ohne Unterhaltungscharakter halbiert sich ab dann die Grenze für eine Testpflicht von über 200 auf über 100.
Die landesweite Zahl im Krankenhaus aufgenommener Corona-Patienten soll aber die Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte als Leitmaß für Regeln ablösen. Dies hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Das Kabinett berät voraussichtlich am Dienstag über eine neue Corona-Verordnung. Erwogen wird die Einführung der sogenannten 2G-Regel. Das steht im Entwurf für die dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung, die der dpa vorliegt. Bei dieser Regel können zum Beispiel Gastwirte oder Veranstalter selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene (2G) einlassen.
Geschrieben von: MK
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