Nach Selbstanzeige: keine Sanktionen gegen OB Wilke

Am letzten Wochenende begegneten sich Frankfurts Oberbürgermeister René Wilke und der Bürgermeister der polnischen Stadt Słubice, Mariusz Olejniczak auf der Stadtbrucke unserer Doppelstadt, um die Öffnung der deutsch-polnischen Grenze nach drei Monaten COVID-19 bedingter Sperrzeit gemeinsam zu erleben (Oderwelle berichtete LIVE). Aus der Wiedersehensfreude heraus kam es dabei zu einer herzlichen Umarmung der Stadtoberhäupter. Was laut der damals noch geltenden SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung untersagt war.

Daraufhin hat sich Oberbürgermeister René Wilke am 15. Juni selbst beim Gesundheitsamt Frankfurt (Oder) angezeigt und um Prüfung gebeten.

Neben der Verordnungslage und dem Infektionsschutzgesetz waren Fotos und Filmausschnitte der Wiedersehensszene die Grundlagen der Prüfung, die Oliver Fahron, Leiter des Gesundheitsamtes vornahm.

Im Ergebnis kam er zu dem Schluss, dass kein zu ahndender Verstoß gegen die Verordnungslage festzustellen ist. Aus unter anderem folgenden Gründen:

  • Eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit bestand nicht, da lediglich zwei Personen unmittelbar beteiligt waren.
  • Fahrlässigkeit abzuleiten, ist möglich, Vorsatz jedoch nicht.
  • Glaubwürdige Einsicht belegte René Wilke durch die Selbstanzeige und eine Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsamt.
  • Vorangegangene Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung durch den Oberbürgermeister sind nicht aktenkundig.

Oliver Fahron:

„In Abstimmung mit dem Oberbürgermeister haben wir in Frankfurt (Oder) während der zurückliegenden Monate die meisten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung ohne Sanktion eingestellt und anstelle der Verhängung von Geldbußen aktiv auf Einsicht und Lernprozesse eingewirkt. Mein Auftrag war nun, das Geschehen bei der Grenzöffnung ausdrücklich ohne Ansehen der Person zu prüfen. Wenn ich mit dem Oberbürgermeister nun so umgehe, wie mit allen anderen, die in den letzten Wochen gegen die Verordnungen verstoßen haben, muss ich das Verfahren ohne Sanktion einstellen.“

Oberbürgermeister René Wilke:

„Ich bin froh über diese Entscheidung, weil damit eine behördlich geprüfte Einschätzung und Einordnung vorliegt. Allerdings gibt es hier nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine politische Verantwortung, der ich mich als Oberbürgermeister verpflichtet fühle. Anstelle des Verwarngeldes, das ich nun nicht zahlen muss, habe ich entschieden, 200 Euro für das Nichtfestival ,Keena Da 2020‘ (keenada.org) zu spenden. Bei dieser guten Idee von Kulturschaffenden unserer europäischen Doppelstadt werden Tickets für nicht stattfindende Veranstaltungen verkauft. Die so gesammelten Mittel helfen direkt Künstlerinnen und Künstlern, Kultureinrichtungen und -vereinen in Frankfurt (Oder) und Słubice. Die haben in den vergangenen Wochen enorme Verluste erlitten, wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, dass auch sie bald wieder für uns da sein können.“

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