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Frankfurts Oberbürgermeister René Wilke (Die Linke)
Oberbürgermeister René Wilke hat am Mittwoch eine weitere Allgemeinverfügung über die schrittweise weitere Öffnung von Schulen in Frankfurt (Oder) erlassen. Demnach gibt es ab Montag, 4. Mai 2020 Unterrrich wie folgt:
Pädagogische Angebote der Schulen werden für Schülerinnen und Schüler, die zur Wahrnehmung des Kindeswohls aufzunehmen sind oder im Einzelfall besonderer Unterstützung bedürfen in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 erlaubt.
Ab Montag, 11. Mai 2020 wird der Unterricht
gestattet.
Sportstätten können für den Schulunterricht der Sportschule Frankfurt (Oder) sowie für Prüfungsvorbereitungen und -durchführungen an Schulen im Rahmen der Ausnahmen gem. Nr. 2 geöffnet werden. Insofern wird eine Ausnahme von § 5 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindV vom 17. April 2020 ausdrücklich zugelassen (§ 5 Abs. 2 SARS-CoV-2-EindV).
Bei allen zugelassenen Nutzungen und Veranstaltungen sind die Mindestabstände sowie die sonstigen Hygienestandards im Sinne der geltenden COVID-19 Eindämmungsverordnung zwingend einzuhalten.
Geschrieben von: MK
Allgemeinverfügung Bildung Coronavirus Frankfurt (Oder) Schulen
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