Streit um krähenden Hahn – Tier muss in schallisolierten Stall

Ein krähender Hahn hat in der Kleinstadt Müncheberg eine Nachbarin um den Schlaf gebracht – nach einem Gerichtsbeschluss muss er künftig in einen schallisolierten Stall. Wie das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am Dienstag mitteilte, krähte der Hahn im Bereich der Innenstadt zeitweise ab 3.00 Uhr nachts und bis 6.00 Uhr morgens. Der Lärm des Hahns sei im etwa 20 Meter entfernten Schlafzimmer der Anwohnerin, die vor Gericht dagegen vorging, deutlich zu hören. Sie habe dem Gericht auch ein «Krähprotokoll» vorgelegt, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Stadt im Kreis Märkisch-Oderland muss laut Beschluss nun dafür sorgen, dass der Halter seinen Hahn von 22.00 bis 6.00 Uhr in einem geschlossenen und schallisolierten Stall unterbringt. Das Verwaltungsgericht bezieht sich auf den Paragrafen 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes, wonach in dieser Zeit die Nachtruhe vor erheblichem Lärm zu schützen sei. Zudem handele es sich nicht um eine landwirtschaftliche Tierhaltung. Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Immer wieder sorgt die Frage, wie laut und wie oft Hähne krähen dürfen, für Streit vor deutschen Gerichten.

© 91.7 ODERWELLE mit Material von dpa

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