Das Brandenburger Verfassungsgericht hat den Antrag der Freien Wähler auf Verfassungsklage erhalten, die ihren Fraktionsstatus nach dem Wechsel eines Abgeordneten zur AfD erhalten wollen. Der Antrag sei eingegangen, teilte das Verfassungsgericht am Donnerstag in Potsdam mit. BVB/Freie Wähler im Landtag hatten einen Eilantrag im Rahmen eines Organstreitverfahrens gestellt, um zu verhindern, dass die Fraktion ihren bisherigen Status und die damit verbundenen Rechte verliert.

Der Abgeordnete Philip Zeschmann hatte seinen Austritt aus der Fraktion von BVB/Freie Wähler angekündigt und war zur AfD im Landtag gewechselt, die ihn am Dienstag einstimmig aufnahm. Als Grund gab er ein zerstörtes Vertrauensverhältnis zum bisherigen Fraktionschef Péter Vida an. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke teilte den vier verbliebenen Abgeordneten daraufhin mit, dass sie ihren Status als Fraktion verloren haben, weil die im Fraktionsgesetz geforderte Stärke von fünf Mitgliedern nicht mehr gegeben ist.
Vida beruft sich darauf, dass eine Fraktion nach dem Fraktionsgesetz auch mit fünf Prozent der Zweitstimmen und vier Sitzen gebildet werden kann. Das trifft nach Prüfung des Landtags in diesem Fall nicht zu und ist nur selten anwendbar. Die Freien Wähler sehen darin einen Verstoß gegen die Verfassung, dass sie schlechter gestellt werden, obwohl sie bei der Landtagswahl fünf Sitze errungen hatten.