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Wie in ganz Deutschland tritt diesen Mittwoch auch in Brandenburg die Impfpflicht gegen das Coronavirus für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen in Kraft. Die neue Regelung soll in Brandenburg in einem mehrstufigen Verfahren durchgesetzt werden. Damit soll erreicht werden, dass auch die Versorgung sichergestellt bleibt.
Die Einrichtungen müssen den Gesundheitsämtern in den kommenden zwei Wochen die ungeimpften Mitarbeiter melden. Dann setzen die Ämter den Betroffenen noch eine Frist für eine Impfung innerhalb von drei Wochen. Geschieht dies nicht, gibt es eine zweite Mahnung und Angebote zur Beratung. Ein Arbeits- oder Betretungsverbot könnte dann ab Mai greifen. In Fällen, in denen die Versorgungssicherheit gefährdet wäre, gelten etwas längere Fristen, damit die Einrichtungen etwa noch geimpfte Mitarbeiter einstellen können.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat die die Beschäftigten zur Impfung aufgerufen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht diene dem besonderen Schutzbedürfnis der Menschen, die auf Pflege und medizinische Unterstützung angewiesen seien, sagte sie.
«Unser Ziel ist es daher, noch möglichst viele ungeimpfte Beschäftigte in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen»
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne)
Geschrieben von: MK
Brandenburg Gesundheits- und Pflegeberufen Impfpflicht Ursula Nonnemacher
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