Vorerst kein Ausgleich für Fischereibetriebe an der Oder

Archiv: Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher (B'90/Grüne) im Gespräch mit der Oderwelle.

Die von der Umweltkatastrophe an der Oder betroffenen Fischereibetriebe können vorerst nicht auf eine schnelle Entschädigung hoffen.


Aus dem europäischen Lebensmittelrecht lasse sich kein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung ableiten, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Mittwoch in Potsdam im zuständigen Ausschuss. Der Landesregierung sei klar, dass die Existenzgrundlage der Fischer gefährdet sei und werde mit den Betroffenen ins Gespräch kommen und Lösungen ausloten. Das habe Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) angekündigt, so die Ministerin. Über das Ausmaß der wirtschaftlichen Schäden habe sie keine Kenntnis.

Der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Binnenfischerei, Uwe Brämick, hatte die Verluste der Fischereibetriebe an der Oder als drastisch bezeichnet. «Wir gehen davon aus, dass es zwei bis vier Jahre dauern wird, bis sich die Potenziale der Bestände wieder so entwickelt haben, wie es vor dieser Entwicklung der Fall war», sagte Brämick. In der Oder werden ihm zufolge normalerweise etwa 50 bis 60 Tonnen Fisch durch die 12 Fischereibetriebe gefangen, die damit 80 Prozent ihrer Erlöse einnehmen. Ebenso viele Tonnen holen Angler jährlich aus dem Fluss.

Solange nicht geklärt sei, was zum Fischsterben in der Oder geführt habe, könne auch keine Erlaubnis für das Fischen im Fluss erteilt werden, betonte Nonnemacher. Dazu müssten erst weitere wissenschaftliche Untersuchungen abgewartet werden.

Seit Anfang August war aus dem deutsch-polnischen Grenzfluss tonnenweise toter Fisch geborgen worden. Mehrere Hundert chemische Substanzen könnten als Mitverursacher der Umweltkatastrophe in Frage kommen, hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Montag mitgeteilt. Die genaue Ursache für die Umweltkatastrophe ist noch unklar.

© 91.7 ODERWELLE mit Material von dpa

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