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Das Landesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von BVB/Freie Wähler zur Beibehaltung ihres Fraktionsstatus nach dem Wechsel eines Abgeordneten abgelehnt. In seiner Begründung habe das Gericht mitgeteilt, dass das angestrebte Organstreitverfahren auch in der Hauptsache unbegründet sei, teilte das Landesverfassungsgericht am Montag mit (Az.: 16/23 EA).
Der Abgeordnete Philip Zeschmann war im November aus der Fraktion BVB/Freie Wähler ausgetreten und zur AfD-Fraktion gewechselt. Die Freien Wähler verloren daraufhin den Status als Fraktion. Der Landtag begründete dies damit, dass die im Fraktionsgesetz geforderte Stärke von fünf Mitgliedern nicht mehr gegeben sei. Die Freien Wähler waren 2019 mit fünf Prozent und fünf Mitgliedern in den Landtag eingezogen.
Die vier verbliebenen Abgeordneten wandten sich nach Zeschmanns Wechsel zur AfD-Fraktion ans Verfassungsgericht und beriefen sich darauf, dass nach einer Landtagswahl eine Fraktion auch mit fünf Prozent der Zweitstimmen und vier Sitzen gebildet werden kann. Das trifft nach Prüfung des Landtags aber nur in seltenen Fällen zu. Das Verfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung dazu fest, die Anwendung der Regelungen zur Mindestgröße einer Fraktion oblägen dem Landtag im Rahmen der parlamentarischen Selbstorganisation.
© 91.7 ODERWELLE mit Material von dpa
Geschrieben von: MK
AfD-Fraktion Brandenburger Landtag BVB/Freie Wähler Landesverfassungsgericht Philip Zeschmann
today16. September 2026 732 80
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