Landtag prüft geschlechtergerechtere Sprache in Verfassung

Vier Landtagsfraktionen wollen eine geschlechtergerechtere Sprache in die Brandenburger Verfassung bringen. Im Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grüne und der oppositionellen Linken soll exemplarisch der Artikel 3 geändert werden, in dem es um das Staatsvolk geht: Die Worte Bürger und Einwohner sollen durch Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner ersetzt werden. Grünen-Fraktionschefin Petra Budke sagte: «Brandenburg würde damit wegweisend sein.» Danach solle der Landtag beauftragt werden, weitere Formulierungen zu ändern. Der Umfang ist bisher umstritten. Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts Brandenburg, Jes Möller, sagte am Mittwoch bei einer Anhörung des Hauptausschusses im Landtag, wenn hervorgehoben werde, dass bestimmte Tätigkeiten von Frauen und von Männern gleichermaßen ausgeübt würden, sei das legitim und begrüßenswert. Er wies darauf hin, dass es Unstimmigkeiten gebe. So sei im Artikel zur Ernennung der Minister nur ein Ministerpräsident genannt, keine Ministerpräsidentin.

Die Sprachwissenschaftlerin Ewa Trutkowski von der Goethe-Universität Frankfurt/Main sagte, die Nennung beider Geschlechter sei wider den natürlichen Sprachwandel und schließe nicht-binäre Menschen – also mit Geschlechtseintrag divers – aus. Der Sprachforscher Anatol Stefanowitsch von der Freien Universität Berlin warb dafür, wenn es rechtlich möglich sein sollte, das Gendersternchen zu benutzen.

Budke hält die Änderungen für notwendig. Nicht nur das generische Maskulinum, auch Formulierungen wie «Jeder hat das Recht» gehörten auf den Prüfstand, sagte sie den «Potsdamer Neuesten Nachrichten» (Mittwoch). CDU-Fraktionschef Jan Redmann warnte dort generell vor «Genderwildwuchs» und sagte, es gehe um Klarheit, Vorlesbarkeit, Ausdruckskraft und Rechtssicherheit.

Die Verfassung von Schleswig-Holstein hat bereits geschlechtergerechte Bezeichnungen: Dort sind die Wörter Ministerpräsident und Präsident in männlicher und weiblicher Form genannt.

In die Brandenburger Verfassung sollen nach dem Willen der vier Fraktionen auch die Bekämpfung des Antisemitismus und die Stärkung des jüdischen Lebens als Staatsziele aufgenommen werden. Außerdem geht es darum, die Freundschaft mit dem Nachbarland Polen zu vertiefen.

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